Verkehrsstrafrecht
Strafrecht
Verkehrsstrafrecht
Mit dem Verkehrsstrafrecht kommt man schneller in Berührung, als einem lieb ist. Die Maßnahmen der Ermittlungsbehörden sind oft einschneidend. Zum Beispiel wird der Führerschein nach einer Trunkenheitsfahrt oder nach einem unerlaubten Entfernen vom Unfallort beschlagnahmt. Oder man gerät ins Fadenkreuz der Ermittlungsbehörden wegen fahrlässiger Körperverletzung, wenn bei einem Verkehrsunfall eine Person verletzt wurde.
Wir haben uns auf die Verteidigung in Verkehrsstrafsachen spezialisiert und erarbeiten gerne zusammen mit Ihnen einen Lösungsweg. In vielen Fällen zahlt Ihr Rechtsschutzversicherer die für die Verteidigung anfallenden Kosten. Die Deckungszusage holen wir gerne für Sie ein.