Jugendstrafrecht
Strafrecht
Jugendstrafrecht
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt der Rechtsanwälte der Kanzlei Hantschel Wollny & Kollegen ist die Strafverteidigung jugendlicher und heranwachsender Beschuldigter im Jugendstrafverfahren.
Das Jugendstrafrecht ist Sonderstrafrecht und Sonderstrafprozessrecht für junge Täter, die sich zur Zeit ihrer Tat in dem Übergangsstadium zwischen Kindheit und Erwachsenenalter befinden. Das Jugendstrafverfahren zielt nicht darauf ab, den jugendlichen Täter zu bestrafen – im Vordergrund steht der Erziehungsgedanke
Im Jugendstrafverfahren werden die allgemeinen Vorschriften ergänzt durch die Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes (JGG), das führt zu zahlreichen Besonderheiten und Unterschieden im Vergleich zum “normalen” Strafverfahren des Erwachsenenstrafrechts.
Das Jugendgerichtsgesetz, Kernstück des Jugendstrafrechts, ist auf Personen anzuwenden, die zur Tatzeit 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind (Jugendliche). Auf Heranwachsende (18, aber noch nicht 21 Jahre alt) ist es anzuwenden, wenn die Person nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand oder die Tat sich als eine Jugendverfehlung darstellt (§ 105 JGG). An der Beurteilung dieser Frage hat die Jugendgerichtshilfe (JGH) maßgeblichen Anteil. Strafverteidiger muss mit diesen Besonderheiten des Verfahrens vertraut sein, wenn er für den Jugendlichen bzw. Heranwachsenden ein optimales Ergebnis erreichen will.
Typische Delikte Minderjähriger sind Diebstahl etwa in Form des Ladendiebstahls, Sachbeschädigung (z. B. in Form von strafbaren Graffiti), Körperverletzungsdelikte und Beförderungserschleichung (Schwarzfahren). Hinzu kommt immer häufiger das sogenannte „Abziehen“ auf Schulhöfen und Schulwegen. Von den jugendlichen Tätern zumeist als Bagatelle abgetan, handelt es sich hierbei tatsächlich um Raub- und Erpressungsdelikte gegen Mitschüler, oft mit dem Ziel, Zigaretten, Mobiltelefone oder Bargeld zu erlangen. Bei der Gruppe der Heranwachsenden treten demgegenüber vermehrt auch erwachsenentypische Delikte wie Betrug und Straßenverkehrsdelikte auf. Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz kommen ebenfalls häufig vor.
Als Strafverteidiger sind die Rechtsanwälte der Kanzlei Hantschel & Wollny auf das Jugendstrafrecht spezialisiert. Wenn Ihr Sohn oder Ihre Tochter in einem Strafverfahren beschuldigt wird, sprechen Sie mit einem im Jugendstrafrecht versierten Anwalt. Vor allem dann, wenn es sich um schwerwiegende Straftaten handelt oder wenn Ihr Kind nicht das erste Mal straffällig geworden ist, sollten Sie unbedingt anwaltlichen Rat suchen
Nehmen Sie Kontakt zu den Rechtsanwälten der Kanzlei Hantschel & Wollny auf und erhalten Sie einen kurzfristigen Besprechungstermin.