VERNEHMUNG

Strafrecht

VERNEHMUNG

Eine Vorladung ist die Aufforderung einer Strafverfolgungsbehörde oder des Ermittlungsrichters in deren bzw. dessen Räumen zu Aussagezwecken zu erscheinen. Ersterenfalls gilt es, zwischen der polizeilichen und der staatsanwaltschaftlichen Vorladung zu unterscheiden. Da die Ermittlungen meist von der Polizei durchgeführt werden, sind polizeiliche Vorladungen die Regel.

 

Der Aufforderung der Polizei, auf dem Revier zu erscheinen, brauchen Sie nicht zu folgen. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung hierzu. Es ist auch nicht erforderlich, auf eine entsprechende Vorladung zu reagieren, etwa indem man die Polizei über sein Nichterscheinen informiert. Es ist jedoch ratsam, schon zu diesem Zeitpunkt anwaltlichen Rat einzuholen, da es unter Umständen die Situation gebietet, den Termin wahrzunehmen.

 

Anders ist die Lage, wenn die Vorladung von der Staatsanwaltschaft kommt. Hier ist der Beschuldigte verpflichtet, der Ladung der Staatsanwaltschaft Folge zu leisten. Der Verteidiger hat hier freilich das Recht zur Anwesenheit bei der Vernehmung. Eine vorherige Absprache mit diesem ist dringend zu empfehlen. Selbstverständlich gilt auch bei der staatsanwaltschaftlichen Vernehmung das Recht zu schweigen.

 

Gleiches wie bei der staatsanwaltschaftlichen Vorladung gilt im Übrigen bei der Ladung durch den Ermittlungsrichter. Es besteht zwar die Pflicht zu erscheinen nicht jedoch eine sich zur Sache zu äußern.

 

Falls Sie eine Vorladung erhalten haben, stehen Ihnen die Rechtsanwälte der Kanzlei Hantschel & Wollny in jedem Falle zur Verfügung. Soweit es die Situation gebietet, wird Sie auch ein Rechtsanwalt der Kanzlei zur Vernehmung begleiten. Dies empfiehlt sich in gewissen Fällen, da auf diesem Wege das „Gleichgewicht der Kräfte“ hergestellt und den Strafverfolgungsbehörden bzw. den Gerichten auf Augenhöhe gegenübergetreten wird.

 

Dasselbe gilt freilich für den Fall, dass Sie als Zeuge geladen werden. In dieser Situation kann ebenfalls die Gefahr bestehen, dass man sich evtl. selbst belastet. Insofern stehen Ihnen die hiesigen Rechtsanwälte auch selbstverständlich bei Aussagen vor Gericht, der Staatsanwaltschaft oder der Polizei zur Verfügung.