ANKLAGE

Strafrecht

ANKLAGE

Die Zustellung der Anklageschrift bedeutet grundsätzlich, dass das Ermittlungs- sowie das Zwischenverfahren (=Verfahren zwischen Ermittlungs- und Hauptverfahren, in welchem der Richter darüber entscheidet, ob die Anklage der Staatsanwaltschaft zugelassen wird) abgeschlossen sind und das Hauptverfahren gegen den Beschuldigten, nunmehr als Angeklagter bezeichnet, eröffnet wird.

 

In rechtlicher Hinsicht bedeutet dies, dass gegen den Angeklagten ein hinreichender Tatverdacht festgestellt wurde und eine sog. Verurteilungswahrscheinlichkeit besteht. Das Verfahren, welches auf den Eröffnungsbeschluss des Richters folgt, führt dazu, dass ein oder mehrere Gerichtstermine angesetzt werden, um die Schuld des Angeklagten festzustellen. In der Ladung zum ersten Termin sind Zeit und Ort angegeben. Dieser Termin ist unbedingt wahrzunehmen. Ein Ausbleiben kann zur zwangsweisen Vorführung oder gar zum Erlass eines Haftbefehls führen.

 

Spätestens mit Zustellung der Anklageschrift sollte deshalb ein Anwalt mit der Verteidigung beauftragt werden. Grundsätzlich sind die hierbei anfallenden Kosten vom Mandanten selbst zu tragen. Die Gerichts- und Verteidigerkosten werden aber unter anderem etwa dann von der Staatskasse getragen, wenn der Angeklagte am Ende des Verfahrens freigesprochen wird. Soweit eine Person mittellos ist, kann dieser unter Umständen ein Verteidiger beigeordnet werden.

 

Es muss allerdings nicht immer tatsächlich zu einer öffentlichen Verhandlung kommen. Vielmehr gibt es Möglichkeiten, durch Verfahrenserörterungen zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidiger eine solche zu vermeiden. Grundsätzlich kommen etliche Optionen kommen in Betracht, deren Erfolg jedoch nur anhand des Einzelfalles beurteilt werden kann. Gerne erörtern wir

 

Soweit eine öffentliche Verhandlung nicht vermieden werden kann, ist eine gründliche Vorbereitung das A und O für eine erfolgreiche Verteidigung. Hier bedarf es intensiver Gespräche zwischen Mandant und Verteidiger, um eine geschlossene Verteidigung zu erarbeiten. Deshalb nehmen sich die Rechtsanwälte der Kanzlei Hantschel & Wollny gerade in diesem Verfahrenstadium besonders viel Zeit. Als Mandant unserer Kanzlei werden sie umfangreich über das Verfahren aufgeklärt. Neben Erläuterungen in rechtlicher Hinsicht bedeutet dies auch eine Vorbereitung auf den Verhandlungstag. Viele wissen nicht, was sie dort erwartet und haben dementsprechend Fragen zum Ablauf des Prozesses. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass hier ein vertrauensvolles Gespräch zwischen Mandant und Verteidiger vor allem dazu führt, dass dadurch zumindest die größten Ängste abgebaut werden und  der Angeklagte beruhigter in die Verhandlung gehen kann.

 

Es zeigt sich im Übrigen auch immer wieder, dass auch bei einem relativ geringen Vorwurf die Beauftragung eines Verteidigers lohnt. Selbst bei vermeintlich eindeutigen Fällen kann es nämlich ohne eine anwaltliche Hilfe zu bösen Überraschungen kommen. Nur eine fachkundige Beurteilung der Rechtslage kann eine ordentliche Verteidigung gewährleisten. Darüber hinaus darf der psychologische Effekt gegenüber dem Staatsanwalt nicht vergessen werden, der durch den Beistand eines Verteidigers erreicht wird. Schließlich „erhebt“ sich der Angeklagte dadurch auf Augenhöhe mit der Staatsanwaltsanwaltschaft, da jeder noch so kleine juristische Fehler aufgrund der Fachkenntnisse der Rechtsanwälte der Kanzlei Hantschel & Wollny gerügt wird. Dies führt letztlich dazu, dass die Staatsanwaltschaft sowie letztlich auch das Gericht, gezwungen sind, doppelt gewissenhaft vorzugehen.